In Deutschland ist der Pensionsfonds eine vergleichsweise junge Variante der betrieblichen Altersversorgung. Er wurde erst 2002 zugelassen. Arbeitnehmer sowie ggf. deren Hinterbliebene erhalten einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.

Ein Pensionsfonds kann zum Beispiel lebenslange Altersrenten mit Mindestgarantie bieten. In diesem Fall müssen die Leistungen während der gesamten Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen.

Der Beitragsaufwand kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder von beiden Seiten getragen werden. Der Arbeitnehmer hat wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung die Möglichkeit, Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei aufzuwenden. (Im Jahr 2016 sind das maximal 248 Euro im Monat oder 2.976 Euro jährlich.) Die Beiträge sind sozialabgabenfrei. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro steuerfrei in den Pensionsfonds fließen, sofern keine pauschal versteuerte Direktversicherung nach § 40 b Einkommensteuergesetz besteht. Die Versorgungsleistungen aus steuerfreien Beiträgen müssen voll versteuert werden.

Der Arbeitnehmer kann auf Wunsch zusätzliche Beiträge aus seinem individuell versteuerten Einkommen in den Pensionsfonds einbringen.