Kfz-Versicherungen

Ein Kraftfahrzeug gewährleistet Mobilität und ist für viele Menschen Teil der Lebensqualität. In vielen Fällen ist es sogar unerlässlich für die Ausübung des Berufes. Wenn der fahrbare Untersatz durch einen Unfall zu Schaden kommt, ist meistens schnelles Handeln gefragt. Eine Kfz-Versicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen zu bewältigen und schützt Sie vor Schadensersatzforderungen von Unfallgegnern. Sie hat mehrere Bausteine:

Passiert ein Unfall, sind die Folgen gerade bei Personenschäden oft gravierend. Der Unfallverursacher könnte Schadenersatzansprüche meist nicht selbst tragen, das Opfer ginge leer aus. Deshalb ist für Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.) eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Wer gegen diese Pflicht verstößt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Sie leistet bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug (und mitversicherten Teilen) eintreten. Versichert sind zum Beispiel

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner Teile, Raub und Unterschlagung
  • unbefugter Gebrauch durch fremde Personen
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss
  • Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung (nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Bruchschäden an der Verglasung (z. B. Steinschlag)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

Die Leistung erhält – gegebenenfalls nach Abzug einer Selbstbeteiligung – der Versicherungsnehmer.

Wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursachen, ersetzt die Vollkaskoversicherung – gegebenenfalls nach Anrechnung eines Eigenanteils – grundsätzlich den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Hier sind neben den Leistungen aus der Teilkasko-Versicherung auch Schäden durch Unfall sowie durch mutwillige oder böswillige Handlungen (Vandalismus) betriebsfremder Personen versichert. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Alkohol am Steuer) kann der Versicherer die Leistung allerdings anteilig oder sogar vollständig ablehnen

Motorschaden am Brenner oder krank auf Sizilien? Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet Ihnen der Auto-Schutzbrief verlässlichen Service sowie Kostenersatz, unter anderem für

  • Pannen- und Unfallhilfe,
  • Abschleppen, Bergung und Ersatzteilversand
  • Arzneimittelversand und Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
  • Kinderrückholung und Krankenrücktransport
  • Hilfe im Todesfall
  • Kosten für Übernachtung und Mietwagen bei Panne oder Unfall

Der Fahrer, der einen Unfall verschuldet hat, erhält als einziger keinen Schadensersatz über die Autohaftpflichtversicherung, falls er Verletzungen davongetragen hat. Dieser Baustein schützt den berechtigten Fahrer (auch Ehepartner, Kinder, Freunde) vor den finanziellen Folgen eines selbst- oder mit verschuldeten Unfalls. Der Vertrag tritt auch ein bei Schäden, für die sonst niemand aufkommt, zum Beispiel, weil der Unfallgegner unbekannt oder mittellos ist.

Die Insassenunfallversicherung rundet die Palette der Kraftfahrtversicherungen ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden kommen. Dies übernimmt zwar grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Leistungen können als Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld oder Todesfallentschädigung erfolgen.

Die Insassenunfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen, Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen sowie Abstellen des Kfz oder Anhängers. Sie leistet auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, nicht versichert oder mittellos ist. Im Pauschalsystem sind neben dem Fahrer alle berechtigten Insassen versichert – und zwar in ganz Europa und weiteren Regionen, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören (z.B. Kanarische Inseln).

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.