Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Gesetzliche Rentenversicherte müssen sich in Zukunft auf weitere Rentenkürzungen einstellen, die Versorgungslücke wird größer. Deshalb gewinnt die betriebliche Altersvorsorge weiter an Bedeutung. Sie ergänzt die Leistungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und privater Eigenvorsorge.

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf „Entgeltumwandlung“. Sie können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln und so die steuerlichen Vorteile der bAV für sich nutzen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern darüber hinaus betriebliche Vorsorge auch als attraktive freiwillige Arbeitgeberleistung an. Damit werden Beschäftigte zusätzlich motiviert und die Bindung an das Unternehmen steigt.

Schauen Sie sich hierzu unsere Empfehlung zur Entgeldumwandlung an:

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Für eine bAV gibt es in Deutschland fünf verschiedene Gestaltungen („Durchführungswege“):

Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide gemeinsam eine bAV finanzieren. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Vorsorge verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Bruttoeinkommens und erhält als Gegenleistung einen Anspruch auf Altersversorgung. Durch den Gehaltsverzicht sinkt die Steuerlast, und Sozialabgaben fallen auf den Beitrag nicht an. Über diesen Weg beteiligt sich der Staat im Rahmen von Höchstbeiträgen direkt am Aufbau der Versorgung.

Wir informieren Sie gerne zu den Details. Dazu ermitteln wir die mögliche Steuer- und Sozialversicherungsersparnis und beraten Sie, wie Sie Ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bestmöglich umsetzen.

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Unser Tipp:

Die bAV ist für Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Teil ihrer Zukunftssicherung.