Berufsunfähigkeitsversicherung

Für die meisten Menschen ist das regelmäßige Arbeitseinkommen Grundlage ihrer Existenz. Aber was passiert, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann?

Gesetzlich Versicherten bietet die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) seit dem Jahr 2001 nur noch eine Grundsicherung. Nur wer vor dem 2. Januar 1961 das Licht der Welt erblickt hat, erhält noch die alte staatliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Für Versicherte, die nach diesem Stichtag geboren sind, wurde die Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese ist durch deutliche Einschnitte gegenüber dem alten Modell gekennzeichnet.

Schauen Sie sich hierzu auch unseren Erklärfilm an:

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Unser Tipp:

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade für jüngere Berufstätige unverzichtbar. Damit Sie sich optimal schützen können, prüfen wir Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ermitteln, was Ihnen zum aktuellen Nettoeinkommen fehlt. Im zweiten Schritt wählen wir einen leistungsfähigen Versicherer mit den für Sie passenden Vertragsbedingungen aus. So erhalten Sie ein maßgeschneidertes Versorgungskonzept.

Eine volle Erwerbsminderungsrente wird erst fällig, wenn der gesetzlich Versicherte weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Beträgt die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich, wird lediglich die halbe Rente fällig, und ab sechs Stunden gibt es gar keine Leistung. Zudem wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor innehatte. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen. Im schlimmsten Fall führt der „Karriereweg“ vom Manger zum Pförtner. Deshalb wurde auch der Begriff „berufsunfähig“ durch „erwerbsgemindert“ ersetzt.

Erwerbsminderungsrenten werden zeitlich befristet gezahlt und stehen unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung. Das bedeutet: Steigt das Leistungsvermögen an, kann die Rente gekürzt werden oder ganz entfallen. Nachprüfungen sind im Abstand von drei Jahren vorgesehen. Nur bei ungünstiger medizinischer Prognose wird eine Dauerrente gezahlt. Selbst die volle Erwerbsminderungsrente beträgt nur rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Könnten Sie davon leben?

Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist bereits für Singles ein existentielles Risiko. Es steigt dramatisch, wenn Sie wesentlich zum Lebensunterhalt Ihrer Familie beitragen, denn dann sind auch Partner und Kinder unmittelbar betroffen.

Was vom Einkommen bleibt, wenn die Arbeitskraft schwindet, zeigt beispielhaft die folgende Grafik:

Wie hoch Ihre Rente bei Erwerbsminderung tatsächlich wäre, hängt von Ihrem persönlichen Versicherungsverlauf ab. Wer weniger als 60 Monate Pflichtbeiträge zur deutschen Rentenversicherung eingezahlt hat – dies trifft besonders auf Berufsanfänger und Selbständige zu – hat keine Ansprüche auf Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung. In diesem Fall droht bei Berufsunfähigkeit der vollständige Verlust des Einkommens.

Übrigens: Jeder vierte Erwerbstätige scheidet vor Erreichen der Altersgrenze wegen Krankheit oder Unfall aus dem Berufsleben aus. Aber nur jeder zehnte wird Opfer eines Unfalls. In den übrigen neun Fällen ist eine Krankheit Ursache von Berufsunfähigkeit. Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebs, Rheuma-, Gelenk-, Nerven- sowie psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen, die zum Verlust der Arbeitskraft führen.